Leistungsangebot
Nutzung und Änderungen
Bei der Abschätzung geplanter Umbau-, Umnutzungs- oder Veränderungs- vorhaben stellen sich viele Fragen:
Gilt Bestandsschutz oder erfordert der Umfang des Vorhabens einen Bauantrag?
Lässt die Statik das zu oder muss ein Statiker dazugeholt werden?
Ab wann greifen die Energieeinsparverordnung EnEV und die HmbKliSchVO?

Entsprechen der vorbeugende Brandschutz, die Standsicherheit und die Rettungswege der beabsichtigten Nutzung des Gebäudes? Wie sehen die Möglichkeiten aus, kreative Lösungen mit behördlichen Sachbearbeitern abzustimmen?
Ist eine Brandschutzkonzeption durch ein Sachverständigenbüro erforderlich oder sind Auflagen einer behördlichen Brandschau zu erfüllen bzw. Lösungen zu erarbeiten?
Sind Angaben zur Auslegung und Zweck der Technischen-Gebäude-Ausstattung (TGA) für eventuelle Fachplaner oder Handwerksbetriebe erforderlich?
Lohnt es sich, den Bestand zu erhalten, oder ist es wirtschaftlicher, Bauteile zu erneuern? Oder können unveränderliche Umstände in die Neukonzeption stimmig und überzeugend integriert werden?
Wenn Sie bei Ihren Konzeptionen und Ideen vorab fachlich beraten werden möchten oder wenn Sie Unterstützung bei behördlichen Terminen wünschen, kontaktieren Sie mich gerne.