Leistungsangebot
Vorstufe zum Wertermittlungsverfahren
Die Wertbeurteilung im Rahmen von Wertermittlungsverfahren sollte in den Händen von Immobilienökonomen und vergleichbaren Fachleuten liegen, die sich in aktuellen Datenbanken und den verschiedenen Berechnungsmethoden auskennen.
Lediglich ein Ortstermin, eine Begehung oder eine Voruntersuchung des Objekts genügen nicht, die Bearbeitungstiefe eines genormten Wertermittlungsverfahrens nach der Wertermittlungsverordnung zu erreichen.
Allgemein gilt: die vorhandenen Bauzeichnungen und Berechnungen sollten durch örtliches Aufmaß und Aktualisierung der Unterlagen auf den neuesten Zustand gebracht werden. Der Bestand muss mit den Genehmigungen übereinstimmen.
Z.B. beim Amtsgericht, Kataster- oder Bauordnungsamt, Umwelt- oder Wasserbehörde und Wohnungsamt sind fehlende Unterlagen zu besorgen. Darüber hinaus sind private Unterlagen, Hausverwaltung, Facility Management, Teilungserklärung, Energiebedarfsausweis, Fördermittel, Gutachten und andere bekannte Einflussfaktoren und Risiken zu sichten.
Ohne stimmige Unterlagen ist ein Wertermittlungsverfahren fehlerhaft und unvollständig.